Mitteilung an die Steuerbehörden
In bestimmten Ländern ist es erforderlich, dass die Steuerbehörden unterrichtet werden, wenn Sie beabsichtigen, Ihre elektronischen Rechnungen im sicheren OB10 Archiv zu speichern. Bitte beachten Sie, dass dies nur in Luxemburg als Teil Ihrer jährlichen Umsatzsteuererklärung erfolgen muss.

Klicken Sie auf das unten stehende Land, um zu dem entsprechenden Standardschreiben an die Steuerbehörden zu gelangen, das Sie herunterladen können.
Welches Schreiben ist herunterzuladen?
Wählen Sie das Land aus, in dem Ihr Unternehmen registriert ist. Sollten Sie entweder zu Memorial Hermann oder US Veterans Affairs Geschäftsbeziehungen haben, müssen Sie die Steuerbehörden vor Ort darüber in Kenntnis setzten, dass Ihre Daten im Datenzentrum für die USA archiviert werden. Bitte laden Sie das mit US gekennzeichnete Schreiben herunter.

Sollten Sie keine Geschäftsbeziehungen zu diesen Unternehmen haben, werden Ihre Daten im Datenzentrum für Europa gespeichert. Bitte laden Sie das mit Europa gekennzeichnete Schreiben herunter.
Belgien Europa US
Kanada. (Dies ist für Unternehmen Pflicht, die für die Waren- und Dienstleistungssteuer registriert sind.)  Europa US
Tschechische Republik Europa US
Dänemark Europa US
Frankreich Europa US
Deutschland Europa US
Griechenland Europa US
Ungarn Europa US
Irland Europa US
Italien Europa US
Luxemburg Europa US
Neuseeland Europa US
Polen Europa US
Südafrika Europa US
Spanien Europa US
Luxembourg Notification - EU
Falls Sie Ihre Rechnungen im OB10 Archiv speichern möchten, müssen Sie dies in Ihrer jährlichen Umsatzsteuererklärung angeben.

Die Daten des Servers für das OB10 Archiv in Europa lauten:

Cable & Wireless Data Centre, Park Royal, London, UK.
Luxembourg Notification - US
Falls Sie Ihre Rechnungen im OB10 Archiv speichern möchten, müssen Sie dies in Ihrer jährlichen Umsatzsteuererklärung angeben.

Die Daten des Servers für das OB10 Archiv in den USA lauten:

Savvis Federal Systems, Sterling, VA, US.